20. Februar 2011
Die Öffentlichkeit diskutiert noch eifrig über nicht als Zitate gekennzeichnete Fremdtext-Anteile in der Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg, da urteilt das Oberlandesgericht Düsseldorf laut Spiegel Online in einer Unterlassungsklage eines wissenschaftlichen Ghostwriters gegen einen seiner Mitbewerber: "Diese Tätigkeit verstößt gegen die guten Sitten."
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